01 Jan Resolución de 28 Juli 2020, des Staatssekretärs für Wirtschaft und Unternehmensförderung
29 Juli 2020
durch die die Vereinbarung des Ministerrates von 28 Juli 2020, Darin werden die Bedingungen für die erste Tranche der Reihe von Finanzierungsgarantien festgelegt, die Unternehmen und Selbstständigen mit dem Hauptzweck der Finanzierung von Investitionen gewährt werden, und es werden Obergrenzen für den Erwerb von Ausgabenverpflichtungen für künftige Jahre genehmigt, in Anwendung der Bestimmungen des Artikels 47 de la Ley 47/2003, von 26 de noviembre, Allgemeiner Haushalt.
Quelle:: Legislación Ministerio Economía






