22 Mar Beginn der Testphase von G5 Web Services
Desde el 23 März 2020 Die Testphase für G5-Webdienste wird geöffnet, für die Präsentation von Benachrichtigungen über Warenbewegungen zwischen temporären Lagern. Se publica la versión 0.3 des technischen Leitfadens, der einen Abschnitt enthält “Tests vor der Produktion” mit Anweisungen zur Durchführung von Testlieferungen zu Vorproduktionshäfen (www7.aeat.es) der beteiligten Webdienste.
Der Start des Projekts ist für Ende des zweiten Quartals geplant 2020.
Ab Beginn der Produktion muss jede Bewegung von Waren in vorübergehender Lagerung der AEAT über die im Leitfaden beschriebenen G5-Webdienste gemeldet werden, mit Ausnahme von Bewegungen innerhalb derselben Zollunterzone und Warenbewegungen aus der Union auf den Kanarischen Inseln, die weiterhin mit der Meldung „Standortwechsel“ gemeldet werden. (CUB-CUSCAR im EDIFACT-Format). Es ist wichtig, über die entsprechende ADT-Genehmigung zu verfügen (Feld IX/1. Warenumlauf).
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Quelle:: Neue Steuerbehörde






