14 Apr Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit, die von anderen Steuerverwaltungen ausgestellt wurden
Die von den Steuerbehörden anderer Länder ausgestellten steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigungen mit Ablaufdatum 14 März 2020 versteht sich als verlängert bis 30 April 2020.
Quelle:: Neue Steuerbehörde
Entschuldigung, Die Kommentarfunktion ist zu diesem Zeitpunkt geschlossen.