02 Februar Tributación en el IVA del turno de oficio
Los servicios prestados por abogados y procuradores a los beneficiarios del derecho a la asistencia jurídica gratuita al amparo de la Ley 1/1996, von 10 de enero, kostenlose Rechtshilfe unterliegen der Mehrwertsteuer und sind nicht von der Mehrwertsteuer befreit, Die Mehrwertsteuer muss in dieser Höhe auf die Rechnung umgelegt werden allgemeine Steuer 21%.
Die Generaldirektion Steuern (im Folgenden DGT) im Beschluss von 18 Juni 1986 (BOE del 25 Juni) war der Ansicht, dass diese Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, da sie gemäß Artikel 7.10 des Gesetzes auf obligatorischer und kostenloser Basis erbracht werden. 37/1992, del Impuesto sobre el Valor Añadido (im Folgenden LIVA).
No obstante, Dieses Management Center ändert die Kriterien in seinen Abfragen V0173-17 und V0179-17, datiert 25 de enero de 2017, gestützt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16 Juli 2016, ausgestellt in der Rechtssache C-543/14 und in der Erwägung, dass die oben genannten Leistungen gegen Entgelt erbracht werden.
Quelle:: Neue Steuerbehörde







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