15 Mar Aufgrund des Alarmzustands werden die Verwaltungsfristen ausgesetzt
El 14 März wurde der Königliche Erlass veröffentlicht 463/2020, mit dem der Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrisensituation ausgerufen wird, das stellt fest:
Die Fristen werden ausgesetzt und die Fristen für die Bearbeitung von Verfahren öffentlicher Stellen werden unterbrochen. Die Berechnung der Fristen wird zu dem Zeitpunkt fortgesetzt, an dem dieser königliche Erlass seine Gültigkeit verliert oder, wenn man, die Erweiterungen derselben.
Die Verjährungs- und Verjährungsfristen aller Klagen und Rechte werden während der Gültigkeitsdauer des Alarmzustands ausgesetzt, wenn man, welche Erweiterungen übernommen werden.
Quelle:: Novedades Impuestos







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