01 Jan Resolución de 29 April 2020, des Generalsekretariats für digitale Verwaltung
30 April 2020
Hiermit wird die Fortführung der Verwaltungsverfahren zur Autorisierung neuer Identifizierungs- und elektronischer Signatursysteme unter Verwendung eines vereinbarten Schlüssels und aller anderen in den Artikeln genannten Systeme vereinbart, die die Verwaltungen für gültig halten. 9.2 c) und 10.2 c) de la Ley 39/2015, von 1 Oktober, del Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas, in Anwendung der dritten Zusatzbestimmung des Königlichen Erlasses 463/2020, von 14 de marzo, mit dem der Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrisensituation ausgerufen wird.
Quelle:: Legislación Ministerio Economía







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