03 Jun Wiederaufnahme der Verwaltungsfristen, Verschreibung und Ablauf
El artículo 9 del Real Decreto 537/2020, von 22 Mai, wodurch der durch den Königlichen Erlass verkündete Alarmzustand verlängert wird 463/ 2020, stellt das fest, mit Effekten von 1 Juni 2020, Die Berechnung der Verwaltungsfristen wird wieder aufgenommen, oder es wird neu gestartet, wenn dies in einer während der Geltungsdauer des Alarmzustands und seiner Verlängerungen genehmigten Norm mit Gesetzesrang vorgesehen wäre.
Quelle:: Neue Steuerbehörde







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