15 Jun obligatorische elektronische Einreichung von Dokumenten, die von großen Unternehmen
El 1 Juli 2016 entra en vigor la disposición final segunda, apartado Uno, de la Orden HAP/841/2016, que, con carácter general, verpflichtet Steuerzahler, die im Register für Großunternehmen eingetragen sind, alle Arten von Unterlagen mit steuerlicher Bedeutung im Zusammenhang mit den von der AEAT verwalteten Verfahren elektronisch über das Internet einzureichen.
Quelle:: Neue Steuerbehörde







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