03 Jun Abschluss der Fristhemmung im Steuerbereich ab dem 30 Mai (art 33 RD-Gesetz 8/2020 y Disp. Zusätzliches neuntes RD-Gesetz 11/2020) und Wiederaufnahme der Verwaltungsfristen, Verschreibung und Ablauf
Die Fristhemmung im Steuerbereich endet mit dem 30 Mai, gemäß den Bestimmungen der Kunst. 33 des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2020 und die neunte Zusatzbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 11/2020.
Quelle:: Neue Steuerbehörde







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