01 Jan Das Ministerium für Wirtschaft und Gewerbe bereitet eine Verordnung vor, um die Transparenz und den Schutz von „revolvierenden“ Kreditkunden zu erhöhen
25 de octubre de 2019
Das Ministerium für Wirtschaft und Gewerbe hat in einer öffentlichen Anhörung den Vorschlag zur Änderung der Verordnung veröffentlicht 2899/2011 Transparenz und Kundenschutz bei Bankdienstleistungen. Ziel ist es, den Schutz der Nutzer von Krediten zu stärken, die sich durch eine unbestimmte Laufzeit oder eine automatische Verlängerung auszeichnen., durch die Möglichkeit des Kunden, das periodisch zu zahlende Fixhonorar innerhalb bestimmter Parameter festzulegen, und die mit Zahlungsinstrumenten verbunden sind, wie zum Beispiel die sogenannten „Revolving Cards“, Erhöhung der Transparenz und Informationen, die Unternehmen diesen Nutzern zur Verfügung stellen müssen, und Verringerung der Möglichkeit einer Überschuldung.
Quelle:: Treasury Nachrichten







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